
Trunkenheit im Straßenverkehr nach schwedischem Gesetz
Im Folgenden werden die Grenzwerte und das Strafmaß für Trunkenheit im Straßenverkehr beschrieben.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Als fahruntauglich gilt, wer mindestens 0.2 Promille Alkohol im Blut, entsprechend 0,10mg/l in der Ausatemluft hat. Trunkenheit im Straßenverkehr wird mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten geahndet. Bei gut 0,3 Promille wird der Führerschein entzogen.
Grobe Trunkenheit im Straßenverkehr
Als grob fahruntauglich gilt, wer mindestens 1,0 Promille im Blut, entsprechend 0,50 mg/l Alkohol in der Ausatemluft hat. Grobe Trunkenheit im Straßenverkehr wird mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren geahndet. Auch angetrunkene Fahrer/innen, die eine absehbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, können als grob fahruntauglich eingestuft werden, auch wenn der Grenzwert von 1,0 Promille nicht erreicht wurde.
Prüfer
Diese Ämter sind berechtigt auf Straßen und in Häfen Alkohol-Atemproben durchzuführen:
- Die Polizei
- Der Zoll
- Die Küstenwache
- KFZ-Inspekteur
Was meinen Sie?
Wie hat die Alkoholkontrolle im Stockholmer Freihafen Ihrer Meinung nach funktioniert? Klicken Sie auf diesen Link und füllen Sie den Fragebogen aus. Den Fragebogen finden Sie ebenfalls auf den Fähren.